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   OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - VII-Verg 41/13   

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OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - VII-Verg 41/13 (https://dejure.org/2014,9016)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.04.2014 - VII-Verg 41/13 (https://dejure.org/2014,9016)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. April 2014 - VII-Verg 41/13 (https://dejure.org/2014,9016)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rewis.io
  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOL/A -EG § 19 Abs. 6
    Überprüfung der Einleitung eines Prüfungsverfahrens nach § 19 Abs. 6 VOL/A -EG im Vergabenachprüfungsverfahren

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    VOL/A -EG § 19 Abs. 6
    Überprüfung der Einleitung eines Prüfungsverfahrens nach § 19 Abs. 6 VOL/A -EG im Vergabenachprüfungsverfahren; Verwendung von Reinigungswerten bei der Angebotswertung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Verwendung von Reinigungswerten ohne dies vorher bekannt zu machen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Reinigungswerte müssen vorher bekannt gemacht werden

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Preisprüfung und qualitative Aspekte bei Reinigungsleistungen

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Preisüberprüfung durch Gerichte voll überprüfbar

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verwendung von Reinigungswerten ohne vorherige Bekanntgabe! (VPR 2014, 184)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 9478
  • ZfBR 2014, 619 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Brandenburg, 22.03.2011 - Verg W 18/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Auskömmlichkeitsprüfung zur Überprüfung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 41/13
    Der Interventionsgrad wird von den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte unterschiedlich definiert (für das Erfordernis eines 20 %-igen Abstands zum nächstniedrigen Angebot haben sich z.B. ausgesprochen: OLG Jena, Beschluss vom 26. Oktober 1999 - 6 Verg 3/99; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30. März 2004 - 11 Verg 4/04; OLG Celle, Beschluss vom 17.November 2011 - 13 Verg 6/11; OLG Düsseldorf, z.B. Beschluss vom 23. März 2005 - VII-Verg 77/04; Beschluss vom 25. April 2012 - VII-Verg 61/11; einen zehnprozentigen Preisabstand als Aufgreifschwelle haben unter anderem vertreten: OLG München, VergabeR 2006, 802, 807; OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - Verg W 13/10; Beschluss vom 22. März 2011 - Verg W 18/10 - wobei zu verzeichnen ist, dass das OLG München durch Beschluss vom 7. März 2013 - Verg 36/12 - wie das BayObLG wiederum zu einer Aufgreifschwelle von 20 % übergegangen ist).

    c) Bei der Entscheidung der Frage, ob das Angebot ungewöhnlich oder unangemessen niedrig ist und ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vorliegt, kommt dem öffentlichen Auftraggeber im Rechtssinn kein Beurteilungsspielraum zu (so missverständlich die Vergabekammer, VKB 12 - nur vermeintlich im Anschluss an OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. März 2013 - Verg W 18/10, Rn. 53).

  • BGH, 11.07.2001 - 1 StR 576/00

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit rechtswidrigen Preisabsprachen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 41/13
    - das betreffende Angebot tatsächlich auskömmlich (kein Unterkostenangebot) ist (z.B. aber effektivere Dienstleistungs- oder Produktionsverfahren anwendet, eine geringere Gewinnmarge als andere Angebote oder keinen Gewinn in Ansatz bringt, dies aus welchen Gründen auch immer, z.B. um Zugang zu einem Markt oder zu einem bestimmten Auftraggeber zu erlangen), - oder das Angebot zwar unauskömmlich (ein Unterkostenangebot) ist, der betreffende Bieter mit der Preisgestaltung aber wettbewerbskonforme Ziele verfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2001 - 1 StR 586/00 [richtig: 1 StR 576/00 - d. Red.] ; OLG Dresden, Beschluss vom 6. Juni 2002 - WVerg 5/02; dazu zählt zum Beispiel das Bestreben, auf einem bislang nicht zugänglichen Markt oder bei einem bestimmten Auftraggeber mit einem Angebot Fuß zu fassen oder in prekärer Unternehmenslage einen Deckungsbeitrag zu den Gemeinkosten zu erzielen), und der Bieter trotz Unauskömmlichkeit die Zuverlässigkeit nachweisen kann, den Auftrag (bis zu einer längstmöglichen vertraglichen Befristung) ordnungsgemäß auszuführen.
  • OLG München, 02.06.2006 - Verg 12/06

    Vergaberecht: Feststellung eines unangemessen hohen Angebotes - Stellung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 41/13
    Der Interventionsgrad wird von den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte unterschiedlich definiert (für das Erfordernis eines 20 %-igen Abstands zum nächstniedrigen Angebot haben sich z.B. ausgesprochen: OLG Jena, Beschluss vom 26. Oktober 1999 - 6 Verg 3/99; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30. März 2004 - 11 Verg 4/04; OLG Celle, Beschluss vom 17.November 2011 - 13 Verg 6/11; OLG Düsseldorf, z.B. Beschluss vom 23. März 2005 - VII-Verg 77/04; Beschluss vom 25. April 2012 - VII-Verg 61/11; einen zehnprozentigen Preisabstand als Aufgreifschwelle haben unter anderem vertreten: OLG München, VergabeR 2006, 802, 807; OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - Verg W 13/10; Beschluss vom 22. März 2011 - Verg W 18/10 - wobei zu verzeichnen ist, dass das OLG München durch Beschluss vom 7. März 2013 - Verg 36/12 - wie das BayObLG wiederum zu einer Aufgreifschwelle von 20 % übergegangen ist).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2009 - Verg 66/08

    Anforderungen an die Ausschreibung von arbeitsmedizinischen Leistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 41/13
    Des Weiteren hat die Antragsgegnerin die Schlüssigkeit der Kalkulation und des Dienstleistungskonzepts der Antragstellerin angezweifelt, dabei jedoch übersehen, dass diese die Preisgestaltung jedenfalls teilweise einer (insoweit zulässigen) Mischkalkulation unterzogen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.Februar 2009 - VII-Verg 66/08).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 61/11

    Ablehnung des Ausschlusses eines Angebots von der Wertung, da die Angebotspreise

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 41/13
    Der Interventionsgrad wird von den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte unterschiedlich definiert (für das Erfordernis eines 20 %-igen Abstands zum nächstniedrigen Angebot haben sich z.B. ausgesprochen: OLG Jena, Beschluss vom 26. Oktober 1999 - 6 Verg 3/99; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30. März 2004 - 11 Verg 4/04; OLG Celle, Beschluss vom 17.November 2011 - 13 Verg 6/11; OLG Düsseldorf, z.B. Beschluss vom 23. März 2005 - VII-Verg 77/04; Beschluss vom 25. April 2012 - VII-Verg 61/11; einen zehnprozentigen Preisabstand als Aufgreifschwelle haben unter anderem vertreten: OLG München, VergabeR 2006, 802, 807; OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - Verg W 13/10; Beschluss vom 22. März 2011 - Verg W 18/10 - wobei zu verzeichnen ist, dass das OLG München durch Beschluss vom 7. März 2013 - Verg 36/12 - wie das BayObLG wiederum zu einer Aufgreifschwelle von 20 % übergegangen ist).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2009 - Verg 59/08

    Zuschlagskriterien bei der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 41/13
    Im Rechtssinn kann - so betrachtet - der erreichbare oder gewährleistete Reinigungswert (oder ein bestimmter Personaleinsatz) eine technische Spezifikation in der Leistungsbeschreibung (§ 8 VOL/A-EG, Art. 23 Abs. 1 Richtlinie 2004/18), eine Anforderung an die berufliche und/oder technische Leistungsfähigkeit von Bieterunternehmen (vgl. Art. 48 Richtlinie 2004/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Januar 2009 - VII-Verg 59/08, BA 9 ff.) oder ein Zuschlagskriterium darstellen (§ 19 Abs. 9 VOL/A-EG, Art. 53 Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 2004/18).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - Verg 45/11

    Verlängerung eines Zuschlagsverbots wegen unangemessen niedrigen Preisangebots

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 41/13
    Der Auftraggeber ist im Prinzip nicht gehindert, auch Unterkostenangebote anzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Mai 2011 - VII-Verg 45/11).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 77/04

    Pflicht zur vorherigen Bekanntmachung der Zuschlagskriterien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 41/13
    Der Interventionsgrad wird von den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte unterschiedlich definiert (für das Erfordernis eines 20 %-igen Abstands zum nächstniedrigen Angebot haben sich z.B. ausgesprochen: OLG Jena, Beschluss vom 26. Oktober 1999 - 6 Verg 3/99; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30. März 2004 - 11 Verg 4/04; OLG Celle, Beschluss vom 17.November 2011 - 13 Verg 6/11; OLG Düsseldorf, z.B. Beschluss vom 23. März 2005 - VII-Verg 77/04; Beschluss vom 25. April 2012 - VII-Verg 61/11; einen zehnprozentigen Preisabstand als Aufgreifschwelle haben unter anderem vertreten: OLG München, VergabeR 2006, 802, 807; OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - Verg W 13/10; Beschluss vom 22. März 2011 - Verg W 18/10 - wobei zu verzeichnen ist, dass das OLG München durch Beschluss vom 7. März 2013 - Verg 36/12 - wie das BayObLG wiederum zu einer Aufgreifschwelle von 20 % übergegangen ist).
  • OLG Celle, 17.11.2011 - 13 Verg 6/11

    Anforderungen an das Vorliegen eines Beurteilungsspielraums für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 41/13
    Der Interventionsgrad wird von den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte unterschiedlich definiert (für das Erfordernis eines 20 %-igen Abstands zum nächstniedrigen Angebot haben sich z.B. ausgesprochen: OLG Jena, Beschluss vom 26. Oktober 1999 - 6 Verg 3/99; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30. März 2004 - 11 Verg 4/04; OLG Celle, Beschluss vom 17.November 2011 - 13 Verg 6/11; OLG Düsseldorf, z.B. Beschluss vom 23. März 2005 - VII-Verg 77/04; Beschluss vom 25. April 2012 - VII-Verg 61/11; einen zehnprozentigen Preisabstand als Aufgreifschwelle haben unter anderem vertreten: OLG München, VergabeR 2006, 802, 807; OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - Verg W 13/10; Beschluss vom 22. März 2011 - Verg W 18/10 - wobei zu verzeichnen ist, dass das OLG München durch Beschluss vom 7. März 2013 - Verg 36/12 - wie das BayObLG wiederum zu einer Aufgreifschwelle von 20 % übergegangen ist).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2004 - 11 Verg 4/04

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Prüfung der Eignung des Bieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 41/13
    Der Interventionsgrad wird von den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte unterschiedlich definiert (für das Erfordernis eines 20 %-igen Abstands zum nächstniedrigen Angebot haben sich z.B. ausgesprochen: OLG Jena, Beschluss vom 26. Oktober 1999 - 6 Verg 3/99; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30. März 2004 - 11 Verg 4/04; OLG Celle, Beschluss vom 17.November 2011 - 13 Verg 6/11; OLG Düsseldorf, z.B. Beschluss vom 23. März 2005 - VII-Verg 77/04; Beschluss vom 25. April 2012 - VII-Verg 61/11; einen zehnprozentigen Preisabstand als Aufgreifschwelle haben unter anderem vertreten: OLG München, VergabeR 2006, 802, 807; OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - Verg W 13/10; Beschluss vom 22. März 2011 - Verg W 18/10 - wobei zu verzeichnen ist, dass das OLG München durch Beschluss vom 7. März 2013 - Verg 36/12 - wie das BayObLG wiederum zu einer Aufgreifschwelle von 20 % übergegangen ist).
  • EuGH, 27.11.2001 - C-285/99

    Impresa Lombardini

  • OLG München, 07.03.2013 - Verg 36/12

    Vergabeverfahren: Zuschlagsverbot bei unangemessen hohen Preisen und

  • OLG Jena, 26.10.1999 - 6 Verg 3/99

    Vorabzuschlag und aufschiebende Wirkung

  • OLG Brandenburg, 19.10.2010 - Verg W 13/10

    Drittschützende Wirkung des Verbots nicht auskömmlicher Preise

  • OLG Dresden, 06.06.2002 - WVerg 5/02

    Nebenangebot; Aufhebung der Ausschreibung

  • VK Bund, 18.11.2013 - VK 1-99/13

    Nachprüfungsverfahren: Gebäude- und Glasreinigung

  • VK Sachsen, 20.01.2017 - 1/SVK/030-16

    Nachweise für die letzten drei Jahre gefordert: Newcomer ungeeignet?

    Darüber hinaus ist dem Auftraggeber für das Einleiten eines Prüfverfahrens nach § 60 Abs. 1 GWB ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen, der - wie eine Ermessensentscheidung - nur eingeschränkt überprüfbar ist (Kulartz/Kus/Mark/Portz/Prieß, VgV, § 60, Rn. 9, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2014 - Verg 41/13).
  • VK Südbayern, 04.09.2017 - Z3-3-3194-1-31-06/17

    Vergabeverfahren: Privater Träger einer Einrichtung für soziale Leistung als

    Der Entscheidung des BGH ist zu entnehmen, dass im allgemeinen Angebote, die das nächstniedrige Angebot um lediglich 10% unterschreiten, noch nicht ungewöhnlich oder unangemessen niedrig sind, da ein solcher Preisabstand noch nicht ohne Weiteres ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung zum Ausdruck bringt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2014, Az. VII Verg 41/13).
  • VK Bund, 22.11.2017 - VK 1-129/17

    Vergabe vom Bauleistungen

    Denn sie wollte ihre wegen der Aufhebung der anderen Ausschreibung ohnehin bereitstehenden und nicht anderweitig nutzbaren Kapazitäten in jedem Fall auslasten (vgl. zur Anerkennung solcher Erwägungen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2014, VII-Verg 41/13; OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2010, Verg 2/10; Dicks, aaO., Rz. 27 m.w.N.).

    Jedenfalls soweit wie hier keine Marktverdrängungsabsicht seitens des "Niedrigpreisbieters" vorliegt (s. dazu unten unter (4)), waren solche Erwägungen bereits im bisherigen Vergaberecht anerkannt (s. BGH, Urteil vom 11. Juli 2001, 1 StR 576/00 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2014, VII-Verg 41/13 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. November 2011, 15 Verg 11/11 m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2010, Verg 2/10) und sind auch nach der aktuellen Rechtslage nicht anders zu beurteilen.

    Ein Auftraggeber, dem der Angebotspreis eines Bieters ungewöhnlich niedrig erscheint, muss die Eignungsprüfung wieder aufgreifen, da ein Bieter aufgrund seines auffallend niedrigen Preises möglicherweise nicht in der Lage ist, den ausgeschriebenen Vertrag ordnungsgemäß zu Ende zu führen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2014, VII-Verg 41/13; OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2010, Verg 2/10; Dicks, aaO., Rz. 27).

    In einem solchen Fall entspricht es der Billigkeit i.S.d. § 182 Abs. 4 S. 2 GWB, der unterliegenden ASt die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen der Bg aufzuerlegen, weil sich diese aktiv durch die Abgabe von substantiierten Stellungnahmen am Nachprüfungsverfahren beteiligt und damit ein Kostenrisiko auf sich genommen hat (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juni 2014, VII- Verg 41/13).

  • VK Rheinland-Pfalz, 28.05.2021 - VK 2-33/20

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen eines Verstoßes gegen

    Ergibt die Aufklärung, dass das Angebot tatsächlich auskömmlich ist und damit kein Unterkostenangebot vorliegt, ist ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung zu verneinen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.214, VII-Verg 41/13).

    Hinsichtlich der Einleitung eines Prüfverfahrens nach § 60 VgV ("Aufgreifschwelle") ist dem Auftraggeber ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen, dessen Ausübung von den Vergabenachprüfungsinstanzen lediglich darauf zu kontrollieren ist, ob er einen gemäß den Tatumständen nachvollziehbaren, vertretbaren und nicht willkürlichen Ermittlungsansatz gewählt hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2014, VII-Verg 41/13; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.09.2015, VK 1- 19/15).

    Diese Entscheidung des Auftraggebers ist im Nachprüfungsverfahren daher uneingeschränkt zu überprüfen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2016, Verg 57/15; Beschluss vom 30.04.2014, VII-Verg 41/13; Dicks, in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV, 2017, § 60 Rn. 28 f.).

    Daher kann diese Prognose von den Nachprüfungsinstanzen nur darauf überprüft werden, ob die von der Vergabestelle getroffenen Sachverhaltsermittlungen und -feststellungen oder die Anwendung vergaberechtlicher Rechtsbegriffe auf willkürlichen oder sachwidrigen Erwägungen beruhen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2016, Verg 57/15; Beschluss vom 30.04.2014, VII-Verg 41/13; Steck, in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 60 VgV, Rn. 30).

  • VK Bund, 10.08.2016 - VK 1-56/16

    Schlaftherapiegräte

    Auch ein ggf. sogar erheblicher Preisabstand zwischen den Angeboten allein spricht per se nicht dafür, dass der niedrigere Preis unangemessen i.S.d. § 19 EG Abs. 6 VOL/A wäre (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2014, VII-Verg 41/13).

    Im letztendlich wohlverstandenen eigenen Interesse (bzw. im allgemeinen haushalterischen Interesse) darf ein öffentlicher Auftraggeber ein Preisangebot erst dann ablehnen, wenn das Angebot tatsächlich unauskömmlich ist und der Bieter aufgrund seines unauskömmlichen Preises voraussichtlich den Auftrag nicht bis zum Ende ordnungsgemäß ausführen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2014, VII-Verg 41/13; Dicks in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß (Hrsg.), Kommentar zur VOL/A, 3. Aufl., zu § 19 EG VOL/A, Rdnr. 238 ff.).

    Eine solche Prüfung hat die Ag hier in einem den Anforderungen des § 19 EG Abs. 6 VOL/A genügenden Umfang vorgenommen, indem sie zunächst alle Angebote einer Preisprüfung unterzogen hat, die die von ihr im Vorhinein festgelegten Aufgreifschwellen von 15% unter Auftragswertschätzung bzw. 20% Abstand zum zweitplatzierten Angebot überschritten (s. zum zulässigen Rahmen dieser sog. Aufgreifschwellen nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2014, VII-Verg 41/13 m.z.N.).

    § 19 EG Abs. 6 S. 2 VOL/A schon rein tatbestandlich nicht in Betracht kommt (vgl. zur Definition "auskömmlich" nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2014, VII-Verg 41/13).

    In einem solchen Fall entspricht es der Billigkeit i.S.d. § 128 Abs. 4 S. 2 GWB, der unterliegenden ASt die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen der Bg aufzuerlegen, weil sich diese aktiv durch die Stellung von Anträgen und deren Begründung am Nachprüfungsverfahren beteiligt und damit ein Kostenrisiko auf sich genommen hat (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juni 2014, VII-Verg 41/13).

  • VK Westfalen, 09.06.2017 - VK 1-12/17

    Geforderte Herstellerangabe kann nicht nachgeholt werden!

    Unter Verweis auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschl. v. 30.04.2014 - Verg 41/13) könne festgehalten werden, dass im Allgemeinen Angebote, die das nächstniedrige Angebot um lediglich 10 % unterschreiten, noch nicht ungewöhnlich oder unangemessen niedrig seien und ein solcher Preisabstand noch nicht ohne Weiteres ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung zum Ausdruck bringe.

    In diesem Zusammenhang kann jedoch der öffentliche Auftraggeber, selbst wenn die von der Rechtsprechung anerkannte Aufgreifschwelle im Einzelfall erreicht oder überschritten ist, bei Vorliegen von nachvollziehbaren und sachlich vertretbaren Erwägungen trotzdem zu der beanstandungsfreien Einschätzung gelangen, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 VgV nicht vorliegen (vgl. dazu ausführlich OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.04.2014 - Verg 41/13 sowie VK Westfalen, Beschl. v. 31.01.2017 - VK 1 - 49/16).

  • OLG Frankfurt, 28.07.2022 - 11 Verg 4/22

    Durchführung einer Preisprüfung

    Ob dem Auftraggeber dabei für die Einleitung der Preisprüfung ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen ist, dessen Ausübung - ähnlich einer Ermessensprüfung - von den Vergabenachprüfungsinstanzen lediglich darauf zu kontrollieren ist, ob er einen gemäß den Tatumständen nachvollziehbaren, vertretbaren und nicht willkürlichen Ermittlungsansatz gewählt hat (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2014 - VII - Verg 41/13) oder Aufklärung verlangt werde muss (so Ackermann in: Dieckmann/Scharf/Wagner-Cardenal, VgV, 2. Aufl., § 60 Rn. 8), bedarf hier keiner Entscheidung.

    Im Bereich einer Abweichung von 10%-20% zwischen dem zu beurteilenden Angebot und dem nächsthöheren Angebot wird dabei üblicherweise von einem Ermessen zur Preisprüfung ausgegangen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 6.3.2013 - 11 Verg 7/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.4.2014 - VII Verg 41/13; auch: Hildebrandt, ZfBR 2019, 550; Ackermann a.a.O. § 60 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 31.1.2017 - X ZB 10/16 bei 32% jedenfalls Preisprüfung bejaht).

    Ob die dieser Bewertung konkludent vorausgehende Feststellung, dass nach der Aufklärung weiterhin von einem ungewöhnlich niedrigen Angebot auszugehen ist, ebenfalls von einem Beurteilungsspielraum gedeckt ist (dagegen OLG Düsseldorf, Beschuss vom 30.4.2014 - VII Verg 41/13; Dicks in: Rövekamp/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV, 2022, § 60 Rn. 23), bedarf dabei hier keiner Entscheidung.

  • VK Südbayern, 18.03.2015 - Z3-3-3194-1-62-12/14

    Gerügt werden muss immer (noch), wenn auch nicht (mehr) unverzüglich!

    Auch bei der Verpflichtung eines Bieter auf die Ableistung der im Angebot zugesagten Mindeststundenzahl ungeachtet des Eintretens des Reinigungserfolgs, ist das übliche und grundsätzlich zulässige (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2014 - Verg 41/13, IBRRS 2014, 1347 = VPRRS 2014, 0338) Kriterium der Reinigungsleistung in m2/Stunde bei der Angebotswertung nicht zu beanstanden.*).

    Auch bei der Verpflichtung eines Bieter auf die Ableistung der im Angebot zugesagten Mindeststundenzahl ungeachtet des Eintretens des Reinigungserfolgs, ist das übliche und grundsätzlich zulässige (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2014 - Verg 41/13, IBRRS 2014, 1347 = VPRRS 2014, 0338) Kriterium der Reinigungsleistung in m2/Stunde bei der Angebotswertung nicht zu beanstanden.*).

    In einer neueren Entscheidung habe das Gericht (OLG Düsseldorf, B. v. 30.04.2014, VII-Verg 41/13) dies bestätigt und die Reinigungsleistung als zulässiges Kriterium gesehen, sofern der Auftraggeber die Werte (oder Bandbreiten) entweder als Mindestanforderung an die Eignung oder als technische Spezifikation, Zuschlagskriterium oder Bedingung an die Auftragsausführung angebe.

    Damit kommt keine "Zivilrechtswidrigkeit" in Betracht, die dazu führen könnte, dass im vorliegenden Fall das übliche und grundsätzlich zulässige (siehe OLG Düsseldorf B. v. 30.04.2014 - Az.: VII-Verg 41/13) Kriterium der Reinigungsleistung in m2/Stunde bei der Angebotswertung im vorliegenden Fall nicht herangezogen werden dürfte.

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2021 - Verg 4/21

    Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer des Bundes Ausschreibung eines

    Diese Aufgreifschwelle ist in der Regel erst bei einem Preisabstand von 20 Prozent zum nächsthöheren Angebot erreicht (Senatsbeschlüsse vom 25. April 2012, Verg 61/11, ZfBR 2012, 613, 615, und vom 30. April 2014, VII-Verg 41/13, BeckRS 2014, 9478 m. w. Nw.), was Bundesgerichtshof gebilligt hat (Beschluss vom 31. Januar 2017, X ZB 10/16, NZBau 2017, 230 Rn. 14) und jedenfalls von der Mehrheit der Vergabesenate so praktiziert wird (MüKoVergabeR II/Seebo/ Lehmann, 2. Aufl. 2019, VOB/A § 16d EU Rn. 9 m. w. Nw.; so jetzt auch OLG München, Beschluss vom 7. März 2013, Verg 36/12, BeckRS 2013, 5399).

    Im Bereich zwischen 10 und 20 Prozent kann zwar eine Nachforschung im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers stehen (Senatsbeschluss vom 30. April 2014, VII-Verg 41/13, BeckRS 2014, 9478), geboten ist sie allerdings allenfalls bei Hinzutreten weiter Indizien.

  • OLG München, 30.11.2020 - Verg 6/20

    Anforderungen an die Beschreibung der Eignungskriterien in der Ausschreibung

    Die Ablehnung des Zuschlags ist grundsätzlich geboten, wenn der Auftraggeber verbleibende Ungewissheiten nicht zufriedenstellend aufklären kann (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017, X ZB 10/16, BGHZ 214, 11 Rn. 31; a. A. wohl OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2014, VII-Verg 41/13, juris Rn. 26; Dicks in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV, § 60 Rn. 25: Unterkostenangebote führten nicht per zu einem Ausschluss).
  • VK Thüringen, 15.01.2018 - 250-4003-9213/2017-E-022-EF

    Preise sind Bietersache!

  • BayObLG, 09.04.2021 - Verg 3/21

    Ausschluss von Bietern im Vergabeverfahren wegen schwerer Verfehlungen und

  • VK Südbayern, 05.06.2018 - Z3-3-3194-1-12-04/18

    Vergabeverfahren: Anforderungen an Bekanntmachung

  • OLG Naumburg, 14.10.2016 - 7 Verg 3/16

    Vergabeverfahren für einen Krankenhausversorgungsvertrag: Anforderungen an die

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2016 - Verg 57/15

    Ausschluss eines unter Preisangebots von der Wertung im Rahmen der Ausschreibung

  • VK Hessen, 10.03.2016 - 69d-VK-13/16

    Preis "verdächtig niedrig": Auftraggeber muss keinen Sachverständigen

  • VK Rheinland, 17.02.2022 - VK 40/21

    Vergaberechtsverstoß im Nachprüfungsverfahren erkannt: Keine Rüge erforderlich!

  • OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 Verg 14/16

    Unauskömmlichkeit der Angebotspreise bei Widersprüchlichkeit zur Preisermittlung

  • VK Westfalen, 07.04.2017 - VK 1-7/17

    Zweifel bei der Auslegung des Angebots gehen zulasten des Bieters!

  • VK Bund, 09.12.2015 - VK 2-107/15

    Nachprüfungsverfahren: Ungewöhnlich niedrige Angebote

  • VK Bund, 23.07.2015 - VK 1-55/15

    Nachprüfungsverfahren: Herstellung und Lieferung von Parlamentsdrucksachen

  • VK Bund, 19.08.2016 - VK 2-75/16

    Unterkostenangebot

  • VK Bund, 31.07.2015 - VK 1-59/15

    Nachprüfungsverfahren: Nachtsichtbrillen

  • VK Sachsen-Anhalt, 30.01.2017 - 3 VK LSA 65/16

    Vergabenachprüfungsverfahren für Reinigungsleistungen in Sachsen-Anhalt:

  • OLG Düsseldorf, 28.09.2016 - Verg 9/16

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung des Einsammelns und des

  • VK Thüringen, 12.07.2018 - 250-4002-5262/2018-N-005-G
  • VK Brandenburg, 29.10.2015 - VK 19/15

    Angebotspreis ungewöhnlich niedrig? Maßstab ist die Angebotsendsumme!

  • VK Brandenburg, 18.05.2015 - VK 5/15

    Reinigungswerte sind als Richtwerte oder als Bandbreite bekannt zu machen!

  • VK Sachsen-Anhalt, 30.01.2017 - 3 VK LSA 61-64/16

    Vergabenachprüfungsverfahren für Reinigungsleistungen in Sachsen-Anhalt:

  • VK Sachsen-Anhalt, 30.01.2017 - 3 VK LSA 62/16

    Reinigungswerte nicht bekannt gegeben: Geschlossene Verträge sind nichtig!

  • VK Sachsen-Anhalt, 30.01.2017 - 3 VK LSA 64/16

    Reinigungswerte nicht bekannt gegeben: Geschlossene Verträge sind nichtig!

  • VK Sachsen-Anhalt, 30.01.2017 - 3 VK LSA 61/16

    Reinigungswerte nicht bekannt gegeben: Geschlossene Verträge sind nichtig!

  • VK Sachsen, 10.02.2023 - 1/SVK/031-22

    Referenzgewinnung rechtfertigt niedrige Preise!

  • VK Rheinland, 26.02.2020 - VK 46/19

    Baukostenschätzung mittels BKI-Kostenkennwerten?

  • VK Sachsen-Anhalt, 30.01.2017 - 3 VK LSA 63/16

    Reinigungswerte nicht bekannt gegeben: Geschlossene Verträge sind nichtig!

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2022 - Verg 11/22

    Referenzen sind personen- oder unternehmensgebunden!

  • VK Rheinland, 05.06.2019 - VK 11/19

    Vergabeverstoß erst im Nachprüfungsverfahren erkannt: Keine Rüge erforderlich!

  • VK Bund, 14.07.2015 - VK 2-57/15

    Nachprüfungsverfahren: Erfordernis einer § 101a GWB-Mitteilung bei Rahmenvertrag

  • VK Westfalen, 09.02.2022 - VK 2-59/21

    Preiserläuterung ist keine Änderung an den Vergabeunterlagen!

  • VK Bremen, 09.06.2017 - 16-VK 2/17

    Preis ungewöhnlich niedrig? Gesamtsumme ist entscheidend!

  • VK Thüringen, 26.10.2016 - 250-4003-5680/2016-E-072-EF
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